Die 40-stündige Unterrichtung für Angestellte im Bewachungsgewerbe

Wer eine Bewachungstätigkeit ausübt, die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen.

Der Unterricht soll die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut machen, der ihnen ermöglicht, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahr zu nehmen.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Zum Nachweis ist auf Anfrage der IHK ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorzulegen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zur Unterrichtung, die Sie unten zum Herunterladen finden.

Die Unterrichtung wird  von der IHK Arnsberg durchgeführt. Sie findet in Vollzeit an insgesamt 4 Tagen statt (2 x freitags und 2x samstags). Termine werden regelmäßig von der IHK angeboten (siehe unten). Die Gebühr für die 40-stündige Unterrichtung beträgt 400,00 Euro.

Nach Abschluss der Unterrichtung stellt die IHK eine Unterrichtungsbescheinigung aus. Voraussetzung hierfür ist eine vollständige Teilnahme an den Schulungen. Außerdem wird durch Verständnisfragen im Unterricht überprüft, ob der Inhalt der Unterrichtung von den Teilnehmenden verstanden wurde (u.a. Deutschkenntnisse und Inhalt) und er oder sie mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist.

Nicht teilnehmen muss, wer die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt hat oder bestimmte Ausbildungsabschlüsse vorweisen kann. Teilnehmen muss also jeder, der diese Nachweise nicht hat und als unselbstständiger Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben betraut wird, die nicht der Sachkundeprüfung bedürfen.

Termine und Downloads

Wichtige Hinweise für die Unterrichtungslehrgänge

Termine:

19./20.04. und 26./27.04.2024, Veranstaltungsort: Arnsberg - ausgebucht -
03./04.05. und 17./18.05.2024, Veranstaltungsort: Arnsberg
14./15.06. und 28./29.06.2024, Veranstaltungsort: Arnsberg

(Anmeldeschluss ist jeweils 10 Tage vor Unterrichtungsbeginn)

Online-Anmeldung

- bitte zur Anmeldung auf das Wort "Online-Anmeldung" klicken-


Mit Ihrer bestätigten Anmeldung wird Ihre Teilnahme verbindlich und gebührenpflichtig. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist dann nur aus einem wichtigen Grund möglich. Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtungsgebühr, sofern sie nicht vom Unternehmen übernommen wird, am ersten Unterrichtungstag bar bzw. mit Karte eingezahlt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die IHK Arnsberg kann keine Bildungsschecks bzw. Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen/Jobcenter annehmen.

Stoffsammlung für Sachkunde und Unterrichtungslehrgänge

Anerkennung anderer Nachweise anstelle einer Unterrichtung