Antragsstart für Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“

Auch 2024 hält der Fördertopf wieder über 260 Millionen Euro bereit

Auch in diesem Jahr unterstützt das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (US), das schon in den Vorjahren – im Rahmen der De-minimis Beihilfen – Sicherheit und Umweltschutz im Straßengüterverkehr gefördert hat, Unternehmen im Straßengüterverkehr. Für das Jahr 2024 stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) laut Haushaltsentwurf wieder 261,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Seit 05. Februar 2024 um 09:00 Uhr können Anträge gestellt werden. Die Antragsperiode endet am 31. Mai 2024. Die Mittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Gestellt werden die Anträge im ePortal des BALM.

Zuwendungsberechtigt sind auch in diesem Jahr Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und / oder Halter oder Eigentümer von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01. Dezember 2023 sind.

Gefördert werden Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung. Ausgenommen sind jene Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine ausführliche FAQ stellt das BALM auf seiner Website zur Verfügung. Jedes Fahrzeug eines Unternehmens kann mit maximal 2.000 Euro gefördert werden, wobei nicht mehr als 33.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt werden. Darüber hinaus beträgt die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.