Regionalplan-Vorentwurf öffentlich

Ein Vorentwurf mit Bereichen für die Windenergienutzung im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis liegt vor. Der Regionalrat Arnsberg hatte das Verfahren zur 19. Änderung des Regionalplanes in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 formal eingeleitet.

Vorentwurf für den Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Die Regionalplanungsbehörde hat geeignete Bereiche identifiziert und erste Karten veröffentlicht. Ein einheitliches Windenergiekonzept für die Region Südwestfalen bildet die Grundlage der Flächenanalyse. Für die potenziellen Windenergiebereiche muss noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden zu Änderungen an der Flächenkulisse führen. Erst dann wird ein konkreter Entwurf beschlossen, zu dem Öffentlichkeit und öffentliche Stellen wie die IHK Stellung beziehen können. 

Beteiligung frühestens im Sommer 2024

Ein formaler Entwurf muss zunächst durch den Regionalrat beschlossen werden. Daran schließt eine Beteiligung von Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen an. In diesem Zeitraum können Anregungen und Bedenken zur Planung und Kulisse vorgebracht werden. Wir als IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland sind als  Interessenvertreter der Gesamtwirtschaft in Hellweg-Sauerland am Verfahren beteiligt.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2022 das Windenergie-an-Land-Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie verabschiedet. Demnach sollen spätestens im Jahr 2032 2 % der Bundesfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Über das  Windflächenbedarfsgesetz werden den Bundesländern verbindliche Flächenbeitragswerte vorgeschrieben. Nordrhein-Westfalen soll bis 2027 1,1 % und bis 2032 1,8 % der Landesfläche beitragen.

Die Umsetzung des Windenergie-an-Land-Gesetzes erfolgt in Nordrhein-Westfalen über die Landes- und Regionalplanung. Die hierfür erforderliche Änderung des Landesentwicklungsplanes wurde von der Landesplanung eingeleitet. Durch die Landesplanung soll eine gerechte Verteilung der Flächenbeitragswerte auf die regionalen Planungsgebiete erfolgen. Die Planungsregion Arnsberg, also die fünf südwestfälischen Kreise, müssen mindestens 13.186 Hektar für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen (2,13 %). Konkrete Flächenkulissen werden nun in den Regionalplänen durch die Bezirksregierungen festgelegt.

Stand November 2023

Weiterführende Links

Digitale Plattform der Bezirksregierung Arnsberg zum Verfahren

Informationen der IHK zur Windenergieplanung

Informationen der IHK zur Regionalplanung