Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe

Die Gewerbetreibenden, die eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen wollen, kommen täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Sie müssen wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln sowie das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke und wird die Gäste nicht für den Betrieb gewinnen können.

Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass die Gewerbetreibenden mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht als vertraut gelten können. 

Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören (wie z. B. Bäcker, Metzger, Köche, Berufsausbildungen im Gastgewerbe).

Inhalte der Unterrichtung

Die Unterrichtung dauert ca. vier Stunden und vermittelt wichtige Grundlagen für den Gastronomiebetrieb:

  • Lebensmittelhygiene (HACCP-Konzept)
  • Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln
  • Vorgaben der Lebensmittelüberwachung
  • Jugendschutzbestimmungen
  • Preisangaben- und Schankanlagenverordnung


Bitte bringen Sie zur Veranstaltung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Termine:

Lippstadt


  • Dienstag, 24. März 2026
  • Donnerstag, 28. Mai 2026, Beginn um 14:00 Uhr
  • Dienstag, 01. September 2026, Beginn um 14:00 Uhr
  • Donnerstag, 19. November 2026 (nachmittags - genaue Uhrzeit folgt)

Der Veranstaltungsort ist:

Geschäftsstelle der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, Lippertor 1, 59555 Lippstadt. Abweichende Örtlichkeiten werden mit der Einladung mitgeteilt.

Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 51,00 €.