Kaufmann/-frau für Büromanagement

Hinweis zur Novellierung 2025

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist zum 01.08.2025 neugeordnet, die bisherige Erprobungsverordnung über die abweichenden Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen sind in Dauerrecht überführt. Die hier aufgeführte Verordnung und der Ausbildungsplan bzw. die sachlich/zeitliche Gliederung sind bereits aktualisiert.

Mit der Novellierung gehen weitere kleiner Änderungen der bisherigen Ausbildung einher:

  • Aktualisierung der neuen Standardberufsbildpositionen
  • Die Beschreibung der Pflicht- und Wahlqualifikationen sind nun Kompetenz- bzw. handlungsorientiert formuliert

Ausbildung

Kaufleute für Büromanagement führen organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten aus. Sie erledigen z. B. den Schriftverkehr, entwerfen Präsentationen, beschaffen Büromaterial, planen und überwachen Termine, bereiten Sitzungen vor und organisieren Dienstreisen. Auch unterstützen sie die Personaleinsatzplanung und kaufen externe Dienstleistungen ein. Zudem betreuen sie Kunden, wirken an der Auftragsabwicklung mit, schreiben Rechnungen und überwachen Zahlungseingänge. Im öffentlichen Dienst unterstützen sie Bürger/-innen z.B. bei der Antragstellung, klären Anliegen und Zuständigkeiten und wirken an der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mit.

Ausbildungsordnung (pdf)
Ausbildungsplan / Sachliche und zeitliche Gliederung (doc)

BIBB Umsetzungshilfe "Ausbildung gestalten" (pdf) - wird überarbeitet

Ausbildungsvertrag
Antrag auf Verlängerung, Verkürzung, Löschung der Ausbildung
Vorzeitige Anmeldung zur Abschlussprüfung


Abschlussprüfung Teil 1 + Teil 2

Laut Ausbildungsordnung findet eine gestreckte Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus Teil 1 und Teil 2.

Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit – auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden.

Teil 1 findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und zählt mit 25 % in die Endnote – die an dieser Stelle bisher übliche Zwischenprüfung entfällt.

Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.

Prüfungstermine


Hinweise zur Abschlussprüfung im Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“

Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle nach Absprache mit dem Prüfling mit der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung mit, welche der zwei möglichen Prüfungsvarianten („Klassische Variante“ oder „Betriebliche-Variante“) gewählt wird.

"Klassische Variante"
Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Fachaufgaben aus den beiden festgelegten Wahlqualifikationen.

"Betriebliche-Variante"
Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist einer der beiden eingereichten Reporte aus den beiden festgelegten Wahlqualifikationen. Der Report wird nicht bewertet.  Sofern die Betriebliche-Variante gewählt wurde, jedoch keine Reporte eingereicht wurden, wird dieser Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet.

Zeitplan
Leitfaden zur Erstellung von Reporten (NEU!)
Checkliste zur Prüfung der betrieblichen Fachaufgabe
Reportvorlage

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Eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte, die einen aktuellen Wissensstand haben und in der Lage sind, dieses Wissen in die komplexen Prozesse des Unternehmens einzubringen, ist ein wesentlicher Pfeiler für den Unternehmenserfolg. Für die Gewinnung ist die eigene Ausbildung eine perfekte Basis. Der nächste bedeutende Schritt ist die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auf einer strategischen Personalplanung bzw. -entwicklung aufgebaut werden sollte. So kann die Zukunftssicherung des Unternehmens dauerhaft gewährleistet werden.